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    08 Nov 2017

    EU-weite Datenschutzbestimmungen 2018

    Heute spielt Datenschutz überall eine Rolle. Vor allem die Privatsphäre und der Schutz persönlicher Daten im Netz sollen demnächst noch stärker in den Vordergrund gerückt werden. 2018 kommen auf alle Unternehmen weitreichende Änderungen zu.
    Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) stellt viele Grundsätze des Datenschutzrechts in Deutschland nach dem alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)  auf den Kopf.

     

    Was ist die EU-DSGVO und wem nützt sie?

    Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine neue Verordnung, die ab dem 25. Mai 2018 EU weit gilt. Das Datenschutzrecht, also der Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten, wird in dieser Vorschrift vereinheitlicht und ab dann für alle EU-Mitgliedstaaten gleich geregelt.

    Bisher gab es überall verschiedene Datenschutzgesetze und damit unterschiedlich geltende Standards. Unternehmer können ab Mai 2018 darauf vertrauen, dass innerhalb der EU ein einheitliches Datenschutzrecht gilt. Gültig ist die Verordnung auch für Unternehmen, die sich außerhalb der EU niedergelassen haben, sobald jene Daten von Personen aus der EU verarbeiten. Sobald diese ihre Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU Zone anbieten (Achtung: auch Marktforschung gehört dazu), fallen sie unter das neue Datenschutzgesetz.

    Die DSGVO betrifft daher jedes Unternehmen, das im Internet aktiv und in der EU operiert. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, den Verbrauchern mehr Transparenz und Kontrolle über die eigenen Daten zu bieten und vor allem minderjährige Onlinenutzer (unter 16 Jahre) zu schützen – vor allem in Bezug auf soziale Netzwerke, wie etwa Facebook oder Instagram.

    Das müssen Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 beachten

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung beinhaltet neben altbekannten nun auch neue Pflichten für Unternehmen im Bereich Datenschutz. Besonders hervorzuheben ist die Pflicht für Unternehmen zu verbraucher- und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.

    Technischer Datenschutz, Meldepflicht und eine Datenschutz-Folgenabschätzung werden in die DSGVO aufgenommen. Nutzer müssen der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten ab der Einführung aktiv zustimmen, jeder widerrechtliche Gebrauch dieser wird mit harten Strafen bestraft.

    Außerdem soll die Übertragung von Daten innerhalb zweier Dienstanbieter erleichtert werden. Sollte daher aus irgendeinem Grund ein Datenverlust auftreten, dann sind Unternehmen ab sofort dazu verpflichtet dies umgehend und innerhalb von 24 Stunden den zuständigen Behörden zu melden.

    Es wird zudem als Nutzer auch einfacher sein, über ihn veröffentlichte Daten löschen zu lassen – Das „Recht des Nutzers auf Vergessen“ erhält vermehrt an Bedeutung.

    Bußgelder und Strafen fallen höher denn je aus

    Derzeit sind nach § 43 BDSG pro Einzelfall Bußgelder von bis zu 300.000 Euro möglich. Mit der neuen DSGVO wird die maximale Geldbuße auf bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr angehoben.

    Das Ziel der Sanktionen ist es, Unternehmen von groben Datenschutzverstößen abzuhalten. Zudem soll das das Bewusstsein dafür, dass ein Verstoß gegen die Verordnung ebenso eine Verletzung der Grundrechtecharta der Europäischen Union darstellt, geschärft werden.

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